Allgemeine Geschäftsbedingungen der bvo-Akademie
(c/o Bundesverband Osteopathie e.V. – bvo)

Stand: 17.12.2025

§ 1 Anmeldung, Vertragsabschluss
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der bvo-Akademie und den Teilnehmern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Die Anmeldung für ein- und mehrtägige Seminare muss über die Homepage der bvo-Akademie oder per E-Mail erfolgen. Anmeldeschluss ist jeweils ein Tag vor Seminarbeginn. Da die Teilnehmeranzahl für unsere Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der absteigenden Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Die Anmeldung für einen festen Seminarplatz ist verbindlich. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie elektronisch per Mail. Anmeldungen werden in der absteigenden Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Der Teilnehmer versichert mit Buchung einer Leistung für den Fall des Verbraucherstatus, eine voll geschäftsfähige natürliche Person über 21 Jahren zu sein. Bucht der Teilnehmer namens und im Auftrag eines Unternehmens, unabhängig von dessen Rechtsform, versichert er, auch vertretungsberechtigt für dieses Unternehmen zu sein. Seminarbuchungen sind per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website durch den Teilnehmer abzuschließen. Der vollständige Name des Teilnehmers, seine Anschrift, eine gültige E-Mail-Adresse und evtl. Telefonnummer dienen der Rechnungsstellung und Abwicklung von Zahlungen sowie der Durchführung und Evaluation des Seminars und müssen bei Buchung vollständig und korrekt angegeben werden. Bei einer angenommenen Buchung wird durch die bvo-Akademie das Datum und die Zeit bestätigt, außer es wurde anders von der bvo-Akademie vermerkt. Nach Online-Buchung eines Seminars oder Seminars per Fernkommunikationsmittel durch den Teilnehmer (dem Angebot) kommt der Vertrag für eine Dienstleistung nach Maßgabe dieser AGB erst durch Bestätigung in Textform durch die bvo-Akademie (der Annahme) verbindlich zustande.

Sind die Plätze im gebuchten Seminar bei Anmeldung bereits voll belegt, erfolgt die Buchung auf die Warteliste. Eine automatisierte Bestätigung auf einen Wartelistenplatz erhalten Sie elektronisch per Mail. Sofern ein fester Seminarplatz frei wird, erfolgt eine automatische Umbuchung von einem Wartelistenplatz in eine feste Buchung. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung, die zum Vertragsschluss führt.

Verbindliche Einbuchungen aus einem Wartelistenplatz heraus erfolgen in der Regel bis 2 Wochen vor Seminarbeginn in absteigender Reihenfolge der Listenplätze. Bei Seminarstornierungen innerhalb von 2 Wochen bis einen Tag vor Seminarbeginn werden aufgrund der Kürze der verbleibenden Zeit alle Wartelistenplatzinhaber gleichzeitig per Mail über das freie Platzangebot informiert. Wer zuerst zusagt, bekommt den frei gewordenen Seminarplatz.

Kann ein Wartelistenplatz nicht mehr beansprucht werden, so ist dies unverzüglich schriftlich oder in Textform elektronisch mitzuteilen.

§ 2 Übernachtungen
Erforderliche Übernachtungen haben die Teilnehmer selbst zu buchen und direkt vor Ort zu bezahlen. Die Seminarteilnahme begründet keine Pauschalreisevertrag.

§ 3 Zahlungsmodalitäten, Preise, Fälligkeit
Die Zahlung eines Seminars erfolgt grundsätzlich per Vorkasse und ist mit dem Abschluss des jeweiligen Vertrags über das Seminar fällig.
Die Übersendung der Rechnung erfolgt im Regelfall bis ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn per E-Mail.

Die vollständige Seminargebühr ist bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug im Regelfall 2 Wochen vor dem Seminar. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund falscher Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Seminarteilnehmer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, werden die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Kann durch kurzfristige Anmeldung die Seminargebühr nicht mehr rechtzeitig beglichen werden, akzeptieren wir eine Bezahlung per Sofortüberweisung oder Überweisungsnachweis.

§ 4 Bankverbindung
Sparkasse Hochfranken
IBAN: DE70 7805 0000 0222 8567 34
BIC:  BYLADEM1HOF
Inhaber: Bundesverband Osteopathie e. V. – bvo
Allein die Zahlung auf dieses Konto hat schuldbefreiende Wirkung.

§ 5 Leistungen, Unterrichtsinhalt, Dozenten
Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die digitalen Seminarunterlagen (soweit vom Dozenten zur Verfügung gestellt). Die bvo-Akademie übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen. Neben dem Unterricht nach Maßgabe des konkret gebuchten Seminarinhalts sind folgende Leistungen enthalten, soweit in der Seminarausschreibung nichts anderes geregelt ist:

Seminarunterlagen, soweit solche entsprechend dem Unterrichtsinhalt erforderlich oder sinnvoll sind, werden vorab digital, ausgegeben. Außerdem erfolgt eine Pausenverpflegung. Die bvo-Akademie ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z.B. zeitliche Rahmen, Pausen und Menge der Pausenverpflegung etc.) und organisatorische Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
Der Unterricht wird nach dem neuen und aktuellen Stand der Erkenntnisse in der Osteopathie, Anatomie und Physiologie erbracht. Die bvo-Akademie behält sich die Wahl ihrer Dozenten vor, stellt aber sicher, dass diese die ausreichende Qualifikation für den gebuchten Seminarinhalt belegen können und erworben haben. Eine Änderung in der Person des Dozenten behält sich die bvo-Akademie ebenfalls vor.

§ 6 Teilnehmerzahl
Die Mindest- und Höchstteilnehmerzahl wird für das jeweilige Seminar festgelegt und erfolgt auf der Basis von Raumkapazität und didaktischen Gründen. Ein Anspruch auf die Durchführung des Seminars bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl besteht nicht.

§ 7 Seminarzeiten
Der Seminarbeginn wird in den jeweiligen Seminarbeschreibungen bekannt gegeben. Die vorgesehenen Pausenzeiten und Endzeiten können durch Absprache von Dozenten und Teilnehmern individuell gestaltet werden.

§ 8 Seminarort
Die Seminare finden überwiegend in den Räumen des Bundesverband Osteopathie e.V. – bvo im Markgräflichen Schloss Bad Alexandersbad, Am Kurpark 1, 95680 Bad Alexandersbad oder online statt. Abweichende Seminarorte sind in der Seminarbestätigung genannt, Änderungen werden rechtzeitig vor Seminarbeginn bekannt gegeben. In Fällen, in denen ganz kurzfristige organisatorische Änderungen erforderlich werden, aus Gründen, die die bvo-Akademie nicht zu vertreten hat, werden die Änderungen unverzüglich bekannt gegeben. Die bvo-Akademie bemüht sich, abweichende Seminarorte in Bad Alexandersbad oder im Umkreis Wunsiedel/ Marktredwitz zu organisieren.

§ 9 Daten
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter bvo-akademie.de/datenschutz. Ergänzend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die bvo-Akademie Ihre uns freiwillig überlassenen Daten nur speichert, soweit dies erforderlich ist, um Sie über Unterrichtsinhalte, die Unterrichtsabwicklung und die Durchführung unserer Seminare zu informieren, aber auch, um Verträge mit Ihnen zu schließen, durchzuführen, abzuwickeln und Ihre Bonität zu prüfen. Hierfür speichern wir Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummern, Ihre Mobilfunknummern und Ihre E-Mail-Adressen nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu Buchhaltungszwecken, mindestens aber für die Laufzeit Ihres Vertrages. Weitere personenbezogene Daten werden von Ihnen nur, soweit dies für die Durchführung des einzelnen Seminars oder für die Prüfung Ihrer Bonität erforderlich ist, gespeichert. Fotografien von Ihnen während des Seminars werden nur gespeichert und verwendet nach vorheriger schriftlicher Einwilligung in den Verarbeitungs- und Speichervorgang.

Mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, in unsere Datenspeicherung und Verarbeitung ausdrücklich einzuwilligen und auch Ihre Einwilligung dazu zu erteilen neben der Datenspeicherung für unsere Verwaltungszwecke in Teilnehmerlisten zur Bildung von Fahrgemeinschaften aufgenommen zu werden, unseren Newsletter oder Flyer zu erhalten.

Ihre Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Hierfür genügt die einfache Mitteilung per E-Mail oder schriftlich, in der Sie verlangen, dass die bei uns gespeicherten und verarbeiteten Daten gelöscht werden sollen und Sie Ihre Einwilligung diesbezüglich widerrufen. Die Daten werden nur im Rahmen einer vertraglich geregelten Datenverarbeitung für die bvo-Akademie an Dritte weitergegeben, insbesondere für den Flyer-Versand, zur Kooperation mit anderen Bildungsträgern und Berufsverbänden. Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten zu welchen Zwecken wir über Sie gespeichert haben und verarbeiten.

Beim Vorliegen Ihrer Einwilligung speichern wir in gleicher Weise auch Ihre Daten, wenn Sie nur Interessent sind, sich aber nicht angemeldet haben. Wir speichern Ihre Daten, um Sie über Unterrichtsinhalte, die Unterrichtsabwicklung und die Durchführung unserer Seminare zu informieren, aber auch, um später Verträge mit Ihnen zu schließen, durchzufuhren und abzuwickeln.

Interessenten haben die gleichen Auskunfts-, Löschungs-, und Beschwerde-, Widerspruchs- und Widerrufsrechte, wie unsere von der Datenverarbeitung betroffenen angemeldeten Teilnehmer.

§ 10 Stornierung und Fernbleiben
Eine Stornierung von Seminaren oder Seminarteilen durch den Teilnehmer ist nur durch schriftliche Mitteilung möglich. Wir können Stornierungen nur dann berücksichtigen, wenn diese innerhalb der unten genannten Fristen erklärt werden. Hierbei verwenden wir das Eingangsdatum der Stornierungserklärung.

Stellt der stornierende Seminarteilnehmer einen geeigneten Ersatzteilnehmer für das Seminar, werden die anfallenden Stornogebühren erlassen.

Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 30 EUR in Rechnung gestellt. Schon entrichtete Seminargebühren werden zurückerstattet.

Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn werden im Regelfall 50 % der Seminargebühren einbehalten oder sind 50% der Seminargebühr zu zahlen, sofern noch keine Zahlung erfolgt ist.

Bei späteren Absagen, Nichterscheinen oder unentschuldigtem Fernbleiben fällt die volle Seminargebühr an. Bei Fehlen des Teilnehmers wegen persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) oder aus Gründen von höherer Gewalt (z.B. Wetterverhältnissen) besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.
Mit der Anmeldung zu einem Online-Seminar verpflichten sich die Teilnehmenden, selbständig sicherzustellen, dass die verwendeten Geräte zur Kursteilnahme die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Online-Kurs erfüllen. Sollte eine Teilnahme aufgrund von technischen Schwierigkeiten nicht möglich sein, kann die Teilnahmegebühr nicht erstattet werden, sofern das Verschulden auf Seiten des Teilnehmenden liegt.

§ 11 Umbuchungen/ Verschiebungen im laufenden Seminar
Bei Umbuchungen/Verschiebungen im laufenden Seminar gelten nachfolgende Konditionen und Gebühren: Umbuchungen/Verschiebungen von Seminaren sind einmalig je Veranstaltung oder Modul kostenfrei, sofern sie vor Rechnungsstellung für diese Veranstaltung oder dieses Modul erfolgen. Entscheidend dabei ist der fristgerechte Eingang bei der bvo-Akademie (c/o Bundesverband Osteopathie e.V. – bvo).

§ 12 Ausfall der Veranstaltung
Für Seminare, die wegen höherer Gewalt, organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindesteilnehmerzahl) oder aus wichtigen Gründen, die von der bvo-Akademie nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung oder Unfall des Referenten) und einschließlich am Veranstaltungstermin abgesagt werden, erstatten wir die bereits gezahlten Seminargebühren zurück. Ausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (beispielsweise von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets).

§ 13 Seminarausschluss, Bonitätsprüfung
Teilnehmer, die das Seminar stören, sich nicht an die Weisungen der Seminarleitung halten oder durch Alkohol- und Drogenkonsum jeglicher Art auffallen oder andere Teilnehmer belästigen, können ohne Anspruch auf Ruckerstattung der Seminargebühr oder anderer Kosten des Seminars verwiesen werden.

Wir behalten uns eine vollständige Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung vor.

Gleiches gilt, wenn mangelnde Bonität vorliegt, wir aus anderen Seminaren bereits gegen Sie das Inkassoverfahren betreiben mussten oder ein Insolvenzantrag gegen Sie oder Ihr Unternehmen gestellt ist.

§ 14 Seminarunterlagen, Unterrichtsmaterial
Die Seminarleitung ist Urheber ihrer eigenen Seminarunterlagen und hat diese der bvo-Akademie zur Vervielfältigung und Nutzung im Unterricht zur Verfügung gestellt. Alle im Rahmen der Seminare digital oder analog bereitgestellten Unterlagen (insbesondere Skripte, Materialien, Fotos, Literaturlisten, Videos und Audiodateien) sind urheberrechtlich, markenrechtlich und auch sonst leistungsschutzrechtlich geschützt. Zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dateien dürfen von den Teilnehmenden nur in ausdrücklich gestatteter oder gesetzlicher Regelung genutzt werden. Unbefugte Nutzung durch Dritte vor, während und nach dem Seminar sind verboten und zu unterlassen. Sollten Dateien und Unterlagen zum Download bereitgestellt werden, dürfen diese nur von den Seminarteilnehmern im Rahmen des jeweiligen Seminars heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Vervielfältigung, die Verbreitung sowie der Einsatz von elektronischen Systemen zur Vervielfältigung und Verbreitung sind nicht gestattet und bedürfen vor der Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der schriftlichen Zustimmung der Seminarleitung. Die Seminar- und Unterrichtsunterlagen dürfen nicht für andere Zwecke, außer für das Selbststudium, die wissenschaftliche Bearbeitung oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema unter Beachtung der Zitatwahrheit verwendet werden. Eine Verwendung der Seminarunterlagen darf nur für die hier genannten Zwecke stattfinden. Eine kommerzielle Nutzung ist ebenfalls ausdrücklich verboten.

§ 15 Fotografier-, Aufnahme- und Veröffentlichungsverbot
Während der Lehrveranstaltungen ist das Anfertigen von Fotografien, Screenshots, Audio- oder Videoaufnahmen von Präsentationen, Folien oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten (z. B. Abbildungen aus Lehrbüchern, Verlagsmaterial, CD-ROMs, Datenbanken, Lernsoftwares) ausdrücklich untersagt, sofern keine schriftliche Genehmigung der Seminarleitung vorliegt.

Das Verbot gilt insbesondere für das Anfertigen und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen in sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, X), Messengerdiensten oder auf sonstigen digitalen Plattformen. Gleiches gilt für das Anfertigen von Kopien, der Bearbeitung und Vervielfältigung solcher Aufnahmen, gleich in welcher Veröffentlichungsform oder Dateiformat.

Das Verbot gilt für jegliche Art der Nutzung auch zu rein privaten Zwecken.

Die auf den Folien gezeigten Abbildungen unterliegen regelmäßig dem Urheberrecht Dritter (z. B. medizinischer Fachverlage). Eine Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen durch die Rechteinhaber führen.

Das Anfertigen von Fotografien oder Notizen der eigenen Mitschriften der Teilnehmenden ist ausdrücklich gestattet.

Bei Verstößen gegen diese Regelung kann die Seminarleitung
– den/die Teilnehmer*in von der Veranstaltung ausschließen,
– die Löschung der unzulässig erstellten Aufnahmen verlangen und
– Schadensersatzforderungen an die/die Verantwortlichen weiterreichen.

§ 16 Körpernahe Unterrichtsinhalte / Praktische Übungen
Die im Rahmen der Lehrveranstaltungen vermittelten Inhalte umfassen sowohl theoretische als auch praktische Anteile. In den praktischen Teilen werden osteopathische, manualtherapeutische und andere körpernahe Techniken demonstriert und unter Anleitung gegenseitig zwischen den Teilnehmenden geübt.

Die Durchführung dieser praktischen Übungen erfordert – je nach Thema – eine körpernahe Berührung durch die Seminarleitung und/oder andere Kursteilnehmende. Diese Berührungen erfolgen ausschließlich zum Zwecke der Demonstration, Schulung und Übung fachlicher Techniken, stets im Rahmen des Lehrinhaltes und unter Wahrung der persönlichen Grenzen und Würde aller Beteiligten.

Mit der Anmeldung und Teilnahme am Kurs erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass im Rahmen des Unterrichts körpernahe Demonstrationen und gegenseitige Übungen stattfinden. Ein Anspruch auf Teilnahme ohne körperliche Berührung besteht, soweit ein Lernen ohne Berührung für den Lernerfolg oder die Vermittlung der Lehrinhalte unschädlich ist. Den Teilnehmenden trifft die Obliegenheit für sich selbst zu entscheiden, wie er sich Wissen, Fertigkeiten und Techniken ohne Berührung aneignet.

Die Seminarleitung und die Teilnehmenden verpflichten sich, bei allen praktischen Übungen auf einen respektvollen, professionellen Umgang zu achten. Jede Form unangemessenen oder grenzüberschreitenden Verhaltens wird von der Institutsleitung nicht geduldet und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Sollte sich ein Teilnehmender bei einer Übung unwohl fühlen oder eine Berührung ablehnen, ist dies unverzüglich mitzuteilen, damit die Seminarleitung bzw. der Dozent eine alternative Vorgehensweise ermöglichen kann.

Die bvo-Akademie (c/o Bundesverband Osteopathie e.V. – bvo) sowie die Seminarleitung übernehmen keine Haftung für subjektiv empfundene Beeinträchtigungen oder Missverständnisse, die im Rahmen ordnungsgemäß durchgeführter, fachbezogener Demonstrationen entstehen, sofern diese im Einklang mit dem Lehrplan und den geltenden berufsethischen Standards erfolgen.

§ 17 Haftung
Die Seminare, Seminarmodule und Ausbildungsreihen ersetzen keine medizinische oder osteopathische Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. Bei gesundheitlichen Beschwerden konsultieren Sie bitte einen Arzt oder Heilpraktiker bzw. Physiotherapeuten. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich.

Die Teilnehmer versichern, die körperliche und seelische Leistungsfähigkeit für das Seminar/Seminarmodul oder die Ausbildungsreihe mitzubringen und versichern weiterhin, dass sie bei praktischen Übungen und Partnerübungen sich nicht gegenseitig schädigen werden bzw. den Weisungen der Seminarleitung zur vorsichtigen Anwendung der Übungen unbedingt Folge leisten werden. Die Seminarteilnehmer verpflichten sich, der Seminarleitung bei Seminarbeginn ihnen bekannte gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen. Bestehen Zweifel an der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit des Teilnehmers, behält sich die bvo-Akademie vor, ein ärztliches Attest zur Teilnahmefähigkeit einzufordern.

Die bvo-Akademie haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die bvo-Akademie haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Füllungsgehilfen geruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von der bvo-Akademie gegebene Garantie oder wegen arglistiger verschwiegener Mängel. Die bvo-Akademie haftet, unter Begrenzung auf Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden, für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sonstige Schadensersatzsprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

§ 18 Gerichtsstand, Rechtswahl
Soweit eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist und die Seminarteilnehmer Kaufleute sind, gilt als Gesichtsstandort Wunsiedel. Es wird ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

§ 19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

§ 20 Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (bvo-Akademie, c/o Bundesverband Osteopathie e. V. – bvo, Am Kurpark 1, 95680 Bad Alexandersbad, E-Mail: info@bvo-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätesten binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleitungen entspricht.